Urheberrecht: Wo finde ich Inhalte aus dem Internet, die ich verwenden darf?  

  • Fast alles, was im Web veröffentlicht ist, ist urheberrechtlich geschützt, auch wenn kein Hinweis angebracht ist. Man braucht in den meisten Fällen die Erlaubnis des Urhebers.
  •   Man darf Inhalte verwenden, die vom Urheber freigegeben sind. Zum Beispiel können Inhalte unter sogenannten „frei­en Lizenzen“ stehen. Wie beispielsweise „Creative Commons“ .

  •   Eine Fundgrube für Fotos unter CC-Lizenzen ist Flickr.com. Wenn man die Bilder in einem gedruckten Dokument verwenden will, muss man die entsprechenden Links abdrucken.
  • Ähnlich wie bei Flickr kann man auch bei Google nach CC-lizenzierten Fotos suchen. Dazu muss man nach der Bil­dersuche auf das Zahnrad klicken, das am rechten Rand erscheint und im Menü die erweiterte Suche auswählen. 
  • Auf der Seite (http://commons. wikimedia.org/wiki/Hauptseite) findet man Bilder die unter CC Lizenzen veröffentlicht sind – aber auch hier müssen die Regeln beachtet werden.

   

 Videos unterliegen dem gleichen Urheberrecht wie Bilder und Grafiken. Sind diese z.B. auf YouTube zu finden kann man sie mit der Embed Funktion in die eigene Webseite einbinden. In seiner  Entscheidung stellt der EuGH am 21. Oktober 2014 fest, dass die Einbettung fremder Werken („sog. Embedding“) keine öffentliche Wiedergabe ist, wenn

  •  die Handlung gegenüber keinem neuen Publikum erfolgt und
  • keine anderen technischen Mittel zur Einbindung verwendet werden.

ABER: Es dürfen KEINE TECHNISCHEN SPERREN UMGANGEN werden!


   

  • Songs bekannter Musiker ins eigene Weblog hochzuladen und dann zu veröf­fentlichen, ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Man findet aber  auf Websites wie Jamendo.com, oder bei  (www.archive.org/details/netlabels) Musik die unter CC Lizenzen hochgeladen sind.

  • Texte sind  prinzipiell immer durch das Ur­heberrecht geschützt. Das gilt nicht nur für Ro­mane und Gedichte, sondern auch für  Sachbücher, wissenschaftliche Aufsätze, journalistische Artikel oder sogar für  Schul­aufsätze.
  • In den Web-Datenbanken www.gutenberg.org, www.achive.org und www.wikisource.org kann man über 100.000 Klassikertexte finden, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Texte aus der Wikipedia darf man ebenfalls veröffentlichen, wenn man den Urheber und die Quelle nennt und auf die Lizenz hinweist.

Quelle: Spielregeln im Internet 1 – Durchblicken im Rechte-Dschungel, klicksafe.de (2014)