Videos unterliegen dem gleichen Urheberrecht wie Bilder und Grafiken. Sind diese z.B. auf YouTube zu finden kann man sie mit der Embed Funktion in die eigene Webseite einbinden. In seiner Entscheidung stellt der EuGH am 21. Oktober 2014 fest, dass die Einbettung fremder Werken („sog. Embedding“) keine öffentliche Wiedergabe ist, wenn
ABER: Es dürfen KEINE TECHNISCHEN SPERREN UMGANGEN werden!
Quelle: Spielregeln im Internet 1 – Durchblicken im Rechte-Dschungel, klicksafe.de (2014)